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Aupair Visa Austria - Au Pair Programm in Österreich

EFTA- und EWR-Staatsangehörige:

Mitglieder der EFTA und der EUA dürfen in Österreich leben und arbeiten. Sie müssen keine Arbeitserlaubnis über das AMS beantragen. EU- und EWR-Bürger müssen eine Aufenthaltserlaubnis in Österreich beantragen, wenn sie länger als drei Monate bleiben.

AuPair-Berechtigung für Nicht-EWR- und EFTA-Ausländer:

Staatsangehörige aus Nicht-EWR-Ländern, einschließlich den USA, benötigen eine Arbeitserlaubnis und müssen von ihrem Arbeitgeber die Erlaubnis beantragen und ihre Erlaubnis erhalten, bevor das AuPair ihr Heimatland verlässt. Österreichische Familien können ihren Antrag auf Arbeitserlaubnis bei Aupair über das AMS stellen. Das Visum ist 6 Monate gültig und kann um weitere sechs Monate verlängert werden.

Aupairs, die eine Aufenthaltserlaubnis / ein Visum benötigen, müssen vor Verlassen ihres Herkunftslandes angemeldet werden.

Anforderungen an die Gastfamilie:

  • Muss mindestens zwei Wochen vor der Ankunft von Nicht-EU-Aupairs beim Arbeitsvermittlungsdienst (AMS-Austrian Employment Service) beantragt werden.
  • Es muss ein schriftlicher Vertrag vorliegen. Vertragslink: https://www.ams.at/_docs/Au-pair-Mustervertrag_08.pdf
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie eine Unfall- und Krankenversicherung für den Antragsteller abgeschlossen haben. 
  • Sie müssen eine schriftliche Liste ALLER Aufgaben vorlegen, die der Aupair ausführen wird.
  • Muss aupair mit ihrem eigenen Schlafzimmer und allen Mahlzeiten versehen.
  • Stellen Sie ein Taschengeld von 350 EUROS pro Monat zur Verfügung.
  • Muss arbeitsrechtlichen Anforderungen wie Urlaubsgeld und Krankheitsgeld entsprechen. Siehe: Österreichs Hausassistent und Hausangestellterrecht (HGHAG)
  • Muss die Hälfte der Kosten für den Sprachunterricht von aupair bezahlen.

Aupair-Anforderungen:

  • Muss sich bewerben für eine Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer örtlichen österreichischen Botschaft oder Konsulat, BEVOR Sie nach Österreich reisen
  • Muss zwischen 18 und 28 Jahre alt sein
  • Muss über eine registrierte und autorisierte Arbeitsagentur beantragt werden
  • Darf nur Aupair für maximal 12 Monate.
  • Deutschkenntnisse müssen vorhanden sein und nachgewiesen werden
  • Darf sich in den letzten 5-Jahren nicht länger als ein Jahr in Österreich aufgehalten haben
  • Bieten Sie wöchentlich bis zu 20 Stunden Hausarbeit und Kinderbetreuung an
  • Zahlen Sie für Ihre eigene Reise
  • Melden Sie sich für Sprachkurse während Ihres Aufenthalts in Österreich an.

Weitere erforderliche Dokumente:

  • Aupair Relations Ankündigung (AMS FORM)
  • Aupair / Familienvertrag (AMS-Formular)
  • Nachweis des Sprachunterrichts im Land der Aupair
  • Liste der Arbeitsaufgaben
  • Unfallnachweis und Krankenversicherung

https://www.austria.org/

Klicken Sie hier, um zur AMS-Homepage zu gelangen

Die Arbeitsbehörde stellt nach Einreichung der Anzeige und eines Arbeitsvertrags (AuPair-Vertrag) eine Bestätigung zur Genehmigung der Beschäftigung aus. Hinweis: Der Vertrag enthält die allgemeinen Beschäftigungsbedingungen, dh für 25-Kinderbetreuungsstunden pro Woche und einige Haushaltsaufgaben müssen Au Pairs eine Unterkunft, ein ATS-Mindeststipendium von 800 pro Woche und einige Zugangsmöglichkeiten zu Bildungseinrichtungen erhalten.

Die österreichische Aufenthaltserlaubnis kann nur außerhalb Österreichs bei einer österreichischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt und beantragt werden, indem die entsprechenden Formulare bei der Bestätigung des Arbeitsamtes eingereicht werden. Die Genehmigung gilt für maximal 12 Monate und muss nach 6 Monaten verlängert werden.

Kanadische Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 30, die Vollzeit-Postsekundarschüler oder Absolventen sind, haben Anspruch auf das genannte Youth Worker Exchange-Programm Student Work Abroad Program (SWAP). Sie müssen Vollzeitstudenten oder Absolventen sein. Aupairs müssen für ihre eigenen Tickets bezahlen, dürfen keinen kriminellen Hintergrund haben und müssen über gute Deutschkenntnisse verfügen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmeia.gv.at/en/embassy/ottawa/bilateral-relations/youth-education-science/youth-exchange.html

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