Mitglieder der EFTA und der EUA dürfen in Österreich leben und arbeiten. Sie müssen keine Arbeitserlaubnis über das AMS beantragen. EU- und EWR-Bürger müssen eine Aufenthaltserlaubnis in Österreich beantragen, wenn sie länger als drei Monate bleiben.
Staatsangehörige aus Nicht-EWR-Ländern, einschließlich den USA, benötigen eine Arbeitserlaubnis und müssen von ihrem Arbeitgeber die Erlaubnis beantragen und ihre Erlaubnis erhalten, bevor das AuPair ihr Heimatland verlässt. Österreichische Familien können ihren Antrag auf Arbeitserlaubnis bei Aupair über das AMS stellen. Das Visum ist 6 Monate gültig und kann um weitere sechs Monate verlängert werden.
Aupairs, die eine Aufenthaltserlaubnis / ein Visum benötigen, müssen vor Verlassen ihres Herkunftslandes angemeldet werden.
Anforderungen an die Gastfamilie:
Aupair-Anforderungen:
Weitere erforderliche Dokumente:
Klicken Sie hier, um zur AMS-Homepage zu gelangen
Die Arbeitsbehörde stellt nach Einreichung der Anzeige und eines Arbeitsvertrags (AuPair-Vertrag) eine Bestätigung zur Genehmigung der Beschäftigung aus. Hinweis: Der Vertrag enthält die allgemeinen Beschäftigungsbedingungen, dh für 25-Kinderbetreuungsstunden pro Woche und einige Haushaltsaufgaben müssen Au Pairs eine Unterkunft, ein ATS-Mindeststipendium von 800 pro Woche und einige Zugangsmöglichkeiten zu Bildungseinrichtungen erhalten.
Die österreichische Aufenthaltserlaubnis kann nur außerhalb Österreichs bei einer österreichischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt und beantragt werden, indem die entsprechenden Formulare bei der Bestätigung des Arbeitsamtes eingereicht werden. Die Genehmigung gilt für maximal 12 Monate und muss nach 6 Monaten verlängert werden.
Kanadische Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 30, die Vollzeit-Postsekundarschüler oder Absolventen sind, haben Anspruch auf das genannte Youth Worker Exchange-Programm Student Work Abroad Program (SWAP). Sie müssen Vollzeitstudenten oder Absolventen sein. Aupairs müssen für ihre eigenen Tickets bezahlen, dürfen keinen kriminellen Hintergrund haben und müssen über gute Deutschkenntnisse verfügen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmeia.gv.at/en/embassy/ottawa/bilateral-relations/youth-education-science/youth-exchange.html