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Aupair Visa Belgium - Au Pair Programm in Belgien

Visa

Staatsangehörige aller Länder (mit Ausnahme der Staaten der Europäischen Union, Islands, Monacos, Norwegens, Liechtensteins und der Schweiz), die länger als drei Monate in Belgien bleiben möchten, benötigen ein Visum bzw. eine Arbeitserlaubnis.

Nicht-EU-Mitglieder, die in Belgien als Au Pair arbeiten möchten, müssen im Besitz von:

  • Ein Reisepass, der mindestens ein Jahr gültig ist
  • ein aktuelles Führungszeugnis der letzten fünf Jahre
  • ein ärztliches Attest eines von der Botschaft zugelassenen Arztes
  • eine Arbeitserlaubnis, die von der belgischen Gastfamilie beantragt und zusammen mit der Arbeitserlaubnis B ausgestellt werden muss.
  • Der Antrag muss rechtzeitig eingereicht werden, um eine eventuelle Untersuchung durch das Auswärtige Amt zu ermöglichen.

Allgemeine Bedingungen für das Au Pair

  • Das Au Pair muss zwischen 18 und 25 alt sein und eine Arbeitserlaubnis erhalten, bevor es 26 wird.
  • Das Au Pair muss damit einverstanden sein, während des Au Pair Jahres keinen anderen Job in Belgien zu haben.
  • Das Au Pair muss nachweisen, dass es die Schule bis zum Alter von 17 besucht hat.
  • Das Au Pair muss über Grundkenntnisse in der Sprache der Gastfamilie verfügen oder sich nach der Ankunft in Belgien für einen Intensivsprachkurs anmelden.
  • Das Au-pair muss vierteljährlich eine perfekte Teilnahmebescheinigung für Sprachkurse vorlegen.
  • Au-pair kann zuvor keine Arbeitserlaubnis in Belgien erhalten haben.

Allgemeine Bedingungen für die Gastfamilie

  • Die Gastfamilie muss dem Au Pair ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen und freien Zugang zum Haus gewährleisten.
  • Die Gastfamilie muss eine Versicherung für Risiken im Zusammenhang mit medizinischen, pharmazeutischen und Krankenhausaufenthalten im Falle einer Au-pair-Krankheit oder eines Unfalls abschließen.
  • Das Au Pair muss mindestens einen vollen Ruhetag pro Woche haben und die Möglichkeit haben, seine religiösen oder philosophischen Ansichten zu üben.
  • Zahlen Sie mindestens 450 € pro Monat;
  • Die Au-pair-Pflichten dürfen 4 Stunden / Tag und 20 Stunden / Woche nicht überschreiten.
  • Kinderbetreuungspflichten können nicht der Hauptzweck eines Au Pairs-Aufenthalts in Belgien sein. Mindestens ein Kind, das zu Beginn des Aupair-Aufenthalts jünger als 13 Jahre ist;
  • Sorgen Sie für eine Tagesbetreuung für Kinder unter sechs Jahren.
  • Legen Sie ein Führungszeugnis für alle Familienmitglieder vor, und zwar zu Beginn des Au-pair-Aufenthalts.
  • Eine Versicherung für die vorzeitige Rückführung eines Au Pairs aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorsehen und alle Kosten abdecken, die durch die Rückführung entstehen;
  • Beantragen Sie eine Arbeitserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis B, bevor Sie ein Au Pair aufnehmen.
  • Sich bereit erklären, den für die Überwachung zuständigen Beamten Zugang zu gewähren.

Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen wird davon ausgegangen, dass das Au Pair an einen Arbeitsvertrag mit einem Hausangestellten gegenüber der Gastfamilie gebunden ist. Hausangestellte erhalten viel höhere Löhne als Au Pairs und dürfen länger arbeiten.

Arbeitserlaubnis und Arbeitserlaubnis B

Die Erteilung der Arbeitserlaubnis und der Arbeitserlaubnis unterliegt folgenden Bedingungen:

  • Einhaltung Anforderungen dass das Au Pair und die Gastfamilie einhalten müssen;
  • Die Gastfamilie hat keine gültige Arbeitserlaubnis für ein anderes Au Pair;
  • Arbeitserlaubnis und Arbeitserlaubnis dürfen ein Jahr nicht überschreiten;
  • Die Arbeitserlaubnis und die Arbeitserlaubnis können nur einmal verlängert werden und dürfen ein Jahr nicht überschreiten.
  • Ein Wechsel der Gastfamilie ist nur innerhalb eines Jahres möglich.

Weitere Details finden Sie unter: https://www.emploi.belgique.be

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