Wer als Au Pair in Finnland arbeiten möchte, muss vor der Einreise nach Finnland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und erhalten. Staatsangehörige nordischer oder EU- / EWR-Staaten benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.
Staatsangehörige von EU-Staaten, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz müssen ihr Aufenthaltsrecht in Finnland registrieren, benötigen jedoch keine Aufenthaltserlaubnis.
Die Philippinen gestatten ihren Bürgern nicht, als Au-pair nach Europa zu reisen, und es wird ihnen empfohlen, zu diesem Zweck keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Ein Satz Dokumente verbleibt in der Botschaft oder im Konsulat und der andere Satz wird nach Finnland zur Einwanderungsbehörde geschickt. Um eine Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke zu beantragen, bringen Sie bitte alle folgenden Dokumente in zweifacher Ausfertigung mit oder senden Sie sie an die Botschaft oder das Konsulat:
Zeit: Die Bearbeitung eines Aufenthaltsbewilligungsantrags eines Au Pairs dauert weniger als sechs Monate, in einigen Fällen nur vier Monate.
Taschengeld: Das Taschengeld des Au Pairs muss mindestens 252 € netto pro Monat betragen, und die Familie muss Unterkunft und Verpflegung anbieten. Die finnische Gastfamilie erkundigt sich bei der finnischen Finanzbehörde VERO, wie viel Gehalt das Au Pair erhalten soll, um sicherzustellen, dass das Au Pair 252 € netto pro Monat erhält.
Sprachkurs: Das Au Pair muss während seines Aufenthalts an einem Finnisch- oder Schwedisch-Sprachkurs teilnehmen, um eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können. Die Familie muss dem Au Pair die Möglichkeit geben, einen Sprachkurs zu besuchen. Aber es ist die Entscheidung der Familie, ob sie dafür bezahlen.
Reisekosten: Die Reisekosten müssen vom Au Pair bezahlt werden, aber viele Familien zahlen einen Teil dieser Kosten. Es ist auch üblich, dem Au Pair eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr auszustellen.
Arbeitszeit: Die normale Arbeitszeit beträgt 30 Stunden pro Woche, 5 Stunden pro Tag. Aupairs haben Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche. Jeden Monat muss mindestens einer der freien Tage auf einen Sonntag fallen.
Die Einwanderungsbehörde wird Ihren Antrag bearbeiten. Der Vorgang kann erst gestartet werden, wenn alle Unterlagen und Zahlungen eingegangen sind. Es ist nicht ratsam, vor der Genehmigung Ihres Antrags endgültige Reisevorbereitungen zu treffen, insbesondere den Kauf nicht erstattbarer Flugtickets für ein bestimmtes Datum.
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Finnland hat Working Holiday Agreements mit Australien und Neuseeland, die es Menschen aus diesen Ländern im Alter zwischen 18 und 30 ermöglichen, bis zu einem Jahr in Finnland zu leben und zu arbeiten.
Weitere Informationen zu den Working Holiday-Programmen finden Sie unter den folgenden Links:
Personen, denen aufgrund des Studiums eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, können arbeiten, wenn die Arbeit aus einer praktischen Ausbildung, Forschung oder Diplomarbeit im Rahmen eines Abschlusses besteht. Während des Semesters können Sie wöchentlich bis zu 25-Stunden in Teilzeit arbeiten. In den Ferien und in den Sommerferien können Sie ohne stündliche Einschränkungen Vollzeit arbeiten.
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