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Aupair Visa Germany - Au Pair Programm in Deutschland

Aupair Visum

In der Regel benötigen alle Ausländer ein Visum für Aufenthalte von mehr als drei Monaten oder Aufenthalte, die zur Beschäftigung führen. Ausnahmen gelten für EU- und EWR-Bürger sowie für Schweizer.

Ausländische Au Pairs müssen mindestens 18 Jahre alt sein (17, wenn sie aus der EU oder der Schweiz stammen). Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Ausländische Au Pairs, die nicht aus der Europäischen Union, dem EWR oder aus der Schweiz stammen, dürfen bei Beantragung des Visums nicht älter als 24 Jahre sein. Es ist nicht mehr erforderlich, dass ein Au Pair in Deutschland bei einer Agentur registriert ist. Au Pairs und Gastfamilien können direkt untereinander einen Vertrag abschließen. Au Pairs können verheiratet sein.

In Deutschland erhalten Au Pairs 260 € / Monat für 30 Stunden Arbeit pro Woche bis zu 6 Stunden pro Tag. Alle Transport- und Visakosten gehen zu Lasten von Aupair. Einige Familien sind möglicherweise bereit, einen Beitrag zu leisten, dies ist jedoch keine Voraussetzung. Das Aupair muss mindestens vier freie Abende pro Woche und mindestens einen freien Sonntag pro Monat haben.

Au Pair Visa sind mindestens sechs Monate bis zu einem Jahr gültig, können jedoch nicht länger als ein Jahr bleiben. Nach jedem vollen Arbeitsmonat haben sie Anspruch auf zwei Urlaubstage. Wenn ein Aupair ein ganzes Jahr bleibt, hat er Anspruch auf 4-Ferienwochen.

Familien müssen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt oder bei Unfällen eine Versicherung abschließen. Wenn das Aupair nicht aus der EU stammt, muss mindestens ein Mitglied der Gastfamilie die deutsche oder die EU / Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen. Teilnahmeberechtigt sind alleinerziehende Eltern, verheiratete und unverheiratete Paare sowie eingetragene gleichgeschlechtliche Paare. Zwei Au Pairs können für dieselbe Familie arbeiten, wenn vier oder mehr Kinder unter 18 im Haushalt leben.

Au Pairs benötigen ein A2-Deutschlevel eines Goethe-Instituts oder eine vergleichbare Qualifikation. Au-Pairs, die ein Visum benötigen, müssen ihre Deutschkenntnisse bei der örtlichen Botschaft nachweisen, aber Personen aus den USA, Kanada, der Schweiz und der EU, die kein Visum benötigen, müssen dies bei der Beantragung eines Visums tun Arbeitserlaubnis als Au-Pair. Sie müssen über eine Bescheinigung über ihre Deutschkenntnisse verfügen, oder die Deutschkenntnisse werden vom Arbeitsamt selbst geprüft. Das Goethe-Institut bietet einen Test an, um festzustellen, ob Sie eine A2-Prüfung bestehen würden. Au Pairs sind für die Bezahlung ihrer eigenen Sprachkurse verantwortlich, auch wenn einige Familien zu den Kosten beitragen können.

Ausländische Au Pairs, die nicht Mitglied eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) sind, benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor der Abreise bei der zuständigen deutschen Vertretung im Ausland (dh der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder einem regional zuständigen Konsulat) in Form eines Visums beantragt werden. Die örtliche Ausländerbehörde ist die Kontaktperson.

Au Pairs aus Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten dürfen ohne Visum einreisen, müssen jedoch noch einen Antrag stellen. Bitte erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft und dem deutschen Konsulat für weitere Informationen.

Das Einreisevisum bedarf der vorherigen Zustimmung der örtlichen Behörde für Ausländer am Wohnort der Gastfamilie. Die Arbeitserlaubnis wird auf Antrag vom örtlich zuständigen Arbeitsamt erteilt. Es setzt das Vorhandensein einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder deren Zusage voraus. Au Pairs, die nicht die Staatsangehörigkeit der Europäischen Union besitzen, benötigen für die Einreise und die Dauer des geplanten Aufenthalts einen gültigen Reisepass ihres Herkunftslandes. Es wird empfohlen, das Visum so früh wie möglich vor dem geplanten Starttermin zu beantragen, da die Bearbeitung des Visums einige Zeit in Anspruch nimmt.

Bürger der Europäischen Union benötigen nur für die Dauer ihres Aufenthalts einen gültigen Personalausweis.

Bürger Bulgariens und Rumäniens benötigen kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis, um ein Aupair zu werden. Nur ein Reisepass ist erforderlich.

Informationen zur Visagebühr finden Sie hier.

Antragsformulare für Aufenthaltsgenehmigungen und Schengen-Visa finden Sie hier.

Arbeitsurlaub

Staatsbürger aus Australien, Japan und Neuseeland können ein Working Holiday Visum beantragen. Bewerber müssen zwischen 18 und 30 alt sein und können bis zu einem Jahr bleiben. Jeder Auftrag ist jedoch auf höchstens 3 Monate begrenzt.

Die Bewerber müssen:

  • Seien Sie 18 und 30 Jahre
  • Nicht von Kindern begleitet
  • Haben Sie einen gültigen Reisepass
  • Haben Sie den Nachweis ausreichender Mittel für die ersten drei Monate
  • Rückflugtickets oder gleichwertige Mittel besitzen
  • In Deutschland gültiger Krankenversicherungsnachweis für die Dauer des Aufenthalts vorlegen.

Für weitere Informationen klicken Sie auf das Land, aus dem Sie stammen:

Neuseeland

Australien

Japan

Jugendmobilitätsprogramm für Kanadier

Kanadier zwischen 18 und 35 können im Rahmen des "Youth Mobility Program" eine vereinfachte Arbeitserlaubnis für Studium, Reise oder Arbeit beantragen. Das Visum kann nur in Kanada ausgestellt werden. Verlängerungen oder Wiederholungen sind nicht gestattet.

Die Bewerber müssen:

  • Sie müssen an einer postsekundären Einrichtung eingeschrieben sein
  • Haben Sie ein schriftliches Stellenangebot eines Arbeitgebers in Deutschland, bevor Sie Kanada verlassen.
  • Deutschkenntnisse nachweisen können.

Weitere Informationen finden Sie in der Deutsche Botschaft.

Die Kursteilnehmer

Ein Arbeitsvisum ist in Ihrem Studentenvisum enthalten, wenn Sie als Student nach Deutschland zugelassen wurden. Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen jedoch während des Semesters nur bis zu drei Monate arbeiten, dh 90-Tage (= acht Stunden täglich) pro Jahr oder 180-Halbtage (= vier Stunden täglich) pro Jahr.

Wenn Sie studieren möchten, müssen Sie zum Zweck des Studiums ein nationales Visum beantragen (Studentenvisum). Sie müssen der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land die folgenden Papiere und Dokumente vorlegen:

  • Zulassungsbescheid einer deutschen Universität,
  • Krankenversicherung,
  • Nachweis über erworbene Studienleistungen oder bestandene Prüfungen,
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse oder Ihrer Pläne, einen Sprachkurs in Deutschland zu belegen,
  • Dokumente, die belegen, wie Sie Ihre Lebenshaltungskosten während des Studiums finanzieren möchten (oder den Nachweis ausreichender finanzieller Ressourcen).

Studienbewerber, die noch nicht an einer deutschen Universität zugelassen sind, können ein Visum für Studienbewerber beantragen. Diese ist drei Monate gültig und kann zum Zweck des Studiums nach Zulassung an einer Hochschule in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

Ausländische Studierende, die nicht EU- oder EWR-Bürger sind, müssen nach ihrer Ankunft in Deutschland bei der Ausländerbehörde in ihrer Universitätsstadt eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen.

Die Ausländerbehörde verlangt, dass Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • Ihre Registrierungsbestätigung wird von der Registrierungsstelle ausgestellt
  • Nachweis, dass Sie privat oder gesetzlich (öffentlich) krankenversichert sind
  • Studentenausweis von Ihrer Universität
  • Evtl. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel - sofern nicht bereits bei Erteilung des Visums nachgewiesen
  • Gültiger Reisepass
  • Geld für die Zahlung der Aufenthaltsgenehmigungsgebühr (bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Ausländerbehörde, wie hoch die Gebühren sind).

Klicken Sie hier für weitere Informationen.

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