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Aupair Visa Netherlands - Au Pair Programm in den Niederlanden

Für Kandidaten aus Australien, Kanada und Neuseeland bestehen Working Holiday-Visaabkommen. Bitte wenden Sie sich an die niederländische Botschaft, um zu erfahren, welche Stellen für dieses Visum in Frage kommen.

Wer kann als Au Pair in die Niederlande kommen?

Jeder, der älter als 18 ist, aber noch nicht 31, der ein Au Pair sein möchte, um etwas über die niederländische Gesellschaft und Kultur zu lernen. Qualifizierte Au Pairs müssen die erforderlichen Bedingungen erfüllen.

Wenn Sie EU-Bürger sind, benötigen Sie kein Visum, um in den Niederlanden zu arbeiten. Nach drei Monaten sollten Sie sich beim IND (Immigration and Naturalization Service) anmelden. Bei der Registrierung müssen Sie Dokumente vorlegen, um den Zweck Ihres Aufenthalts zu überprüfen. Nach der Registrierung erhalten Sie einen Registrierungsnachweis in Form eines Aufklebers, der Ihrem Reisepass (oder einem anderen Identitätsnachweis) beigefügt wird.

Allerdings kann nur eine anerkannte Au Pair Agentur eine Bewerbung für ein Au Pair einreichen. Familien und Kandidaten können ihre Übereinstimmung über GreatAuPair finden. Die Familie muss jedoch eine von der IND als Sponsoring-Agentur anerkannte Agentur nutzen. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.

Allgemeine Bedingungen

  • Der Ausländer hat einen gültigen Reisepass.
  • Der Ausländer muss in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen.
  • Der Ausländer hat keine falschen Angaben gemacht.
  • Der Ausländer muss sich in den Niederlanden einem Tuberkulose-Test (TB) unterziehen. Einige Nationalitäten müssen sich keinem TB-Test unterziehen.

Spezielle Bedingungen

Wenn Sie ein Au Pair länger als 3 Monate in die Niederlande bringen möchten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Familie muss aus mindestens 2-Personen bestehen
  • Sie müssen das Au Pair während seines Aufenthalts in den Niederlanden unterstützen
  • Au Pair ist in der Municipal Personal Records Database (GBA) registriert
  • Ihre Familie muss über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um das Au Pair und sich selbst zu unterstützen
  • Die Familie muss einen täglichen Arbeitsplan veröffentlichen

Das Au Pair muss die folgenden Dokumente haben und die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ein gültiger Reisepass
  • Krankenversicherung, die das Au Pair in den Niederlanden deckt
  • Kann nicht verheiratet sein
  • Kann keine Angehörigen haben oder für die Pflege seiner Familienmitglieder verantwortlich sein
  • Er stellt keine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar
  • Er muss sich in den Niederlanden einem Tuberkulose-Test unterziehen
  • Er ist älter als 18, aber nicht älter als 31
  • Er / sie hat sich noch nicht mit einer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden aufgehalten
  • Er / sie hat zuvor nicht für Ihre Familie im Ausland gearbeitet
  • Er / sie wird nur leichte Hausarbeit verrichten, um Ihrer Familie zu helfen
  • Er / sie wird maximal 8 Stunden pro Tag und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Sie haben 2 arbeitsfreie Tage pro Woche

Die Kursteilnehmer

Wenn Sie ein ausländischer Student (Nicht-EU / EWR / Schweizer) sind und eine gültige Aufenthaltserlaubnis für das Studium haben, können Sie während des Schulbesuchs arbeiten. Sie können im Sommer ganztägig oder während der Schulzeit bis zu zehn Stunden pro Woche arbeiten. Unter diesen Einschränkungen muss Ihr niederländischer Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für Sie beantragen.

EU / EWR / Schweizer Staatsangehörige: Während Ihres Studiums können Sie unbegrenzt arbeiten. Ihr Arbeitgeber benötigt keine Arbeitserlaubnis für Sie.

Bulgarische und rumänische Staatsangehörige: Die Regeln sind für diese Staatsangehörigen etwas anders (zumindest bis 2012). Wenn Sie ein Student aus einem dieser Länder sind, dürfen Sie neben Ihrem Studium so viele Stunden arbeiten, wie Sie möchten. Der Arbeitgeber benötigt jedoch eine Arbeitserlaubnis und muss nachweisen, dass es keine niederländischen oder EU / EWR / Schweizer Staatsangehörigen gibt, die in der Lage sind, die Arbeit zu erledigen. Dies ist ein schwieriger Prozess. Wir empfehlen Ihnen daher, nicht mehr als zehn Stunden pro Woche außerhalb der Sommerzeit oder in den Sommermonaten Juni, Juli und August ganztägig zu arbeiten. Wenn Sie diese Bedingungen einhalten, wird das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis einfacher.

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