Für Kandidaten aus Australien, Kanada und Neuseeland bestehen Working Holiday-Visaabkommen. Bitte wenden Sie sich an die niederländische Botschaft, um zu erfahren, welche Stellen für dieses Visum in Frage kommen.
Jeder, der älter als 18 ist, aber noch nicht 31, der ein Au Pair sein möchte, um etwas über die niederländische Gesellschaft und Kultur zu lernen. Qualifizierte Au Pairs müssen die erforderlichen Bedingungen erfüllen.
Wenn Sie EU-Bürger sind, benötigen Sie kein Visum, um in den Niederlanden zu arbeiten. Nach drei Monaten sollten Sie sich beim IND (Immigration and Naturalization Service) anmelden. Bei der Registrierung müssen Sie Dokumente vorlegen, um den Zweck Ihres Aufenthalts zu überprüfen. Nach der Registrierung erhalten Sie einen Registrierungsnachweis in Form eines Aufklebers, der Ihrem Reisepass (oder einem anderen Identitätsnachweis) beigefügt wird.
Allerdings kann nur eine anerkannte Au Pair Agentur eine Bewerbung für ein Au Pair einreichen. Familien und Kandidaten können ihre Übereinstimmung über GreatAuPair finden. Die Familie muss jedoch eine von der IND als Sponsoring-Agentur anerkannte Agentur nutzen. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.
Wenn Sie ein Au Pair länger als 3 Monate in die Niederlande bringen möchten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Das Au Pair muss die folgenden Dokumente haben und die folgenden Bedingungen erfüllen:
Wenn Sie ein ausländischer Student (Nicht-EU / EWR / Schweizer) sind und eine gültige Aufenthaltserlaubnis für das Studium haben, können Sie während des Schulbesuchs arbeiten. Sie können im Sommer ganztägig oder während der Schulzeit bis zu zehn Stunden pro Woche arbeiten. Unter diesen Einschränkungen muss Ihr niederländischer Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für Sie beantragen.
EU / EWR / Schweizer Staatsangehörige: Während Ihres Studiums können Sie unbegrenzt arbeiten. Ihr Arbeitgeber benötigt keine Arbeitserlaubnis für Sie.
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige: Die Regeln sind für diese Staatsangehörigen etwas anders (zumindest bis 2012). Wenn Sie ein Student aus einem dieser Länder sind, dürfen Sie neben Ihrem Studium so viele Stunden arbeiten, wie Sie möchten. Der Arbeitgeber benötigt jedoch eine Arbeitserlaubnis und muss nachweisen, dass es keine niederländischen oder EU / EWR / Schweizer Staatsangehörigen gibt, die in der Lage sind, die Arbeit zu erledigen. Dies ist ein schwieriger Prozess. Wir empfehlen Ihnen daher, nicht mehr als zehn Stunden pro Woche außerhalb der Sommerzeit oder in den Sommermonaten Juni, Juli und August ganztägig zu arbeiten. Wenn Sie diese Bedingungen einhalten, wird das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis einfacher.