Aupairs in Südafrika erhalten wöchentlich einen vollen Ruhetag und ein Taschengeld in Höhe von 50-70 US-Dollar pro Woche.
Als Aupair benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis (keine Arbeitserlaubnis für Arbeitssuchende).
Arbeitserlaubnis ist eine Form der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis. Sie werden für einen Zeitraum von maximal einem Jahr ausgestellt. Einzelheiten erfahren Sie beim südafrikanischen Innenministerium.
Das Ministerium für Inneres
Direktion: Zulassungs- und Ausländerkontrolle
Telefon: + 27 (0) 12 810 8624
Fax: +27 (0)12 321 9896
Private Tasche X114
Pretoria
0001
Südafrika
Australische Staatsangehörige im Alter von 18-25 haben Anspruch auf ein Working-Holiday-Visum. Mit diesen 12-Monatsvisa können Studenten oder Absolventen, die über einen Finanzierungsnachweis (500 AUD pro Monat) verfügen, nach Südafrika reisen und dort arbeiten. Working Holiday Visa müssen über IEP beantragt werden: http://www.iep.org.au/homev3_flash.asp
Das SWAP-Programm ist auf kanadische Staatsangehörige im Alter von 18-30 beschränkt, die im vergangenen Jahr Vollzeitstudenten oder Absolventen waren und bis zu 12 Monate in Südafrika arbeiten. http://www.swap.ca/
Es gibt ein BUNAC-Programm für britische Staatsangehörige, jedoch nur für Freiwillige. Sie können nicht in Südafrika am BUNAC-Programm arbeiten.