Das norwegische Aupair-Programm ermöglicht jungen Menschen, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und mehr über Norwegen und die norwegische Kultur zu erfahren, indem sie in einer norwegischen Familie leben. Als Gegenleistung für Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld übernehmen sie Aufgaben wie Hausarbeit und Kinderbetreuung für ihre Gastfamilie.
Für Staatsangehörige von EU- / EWR-Ländern gelten gesonderte Regeln. (Siehe unten)
Um eine Arbeitserlaubnis als Au Pair in Norwegen zu erhalten, müssen Sie:
Alleinstehende ohne Kinder können keine Gastfamilie sein. Gastfamilien in Norwegen können nicht mit ihrem Aupair in Verbindung gebracht werden. Die Familie muss selbstverständlich Norwegisch sprechen und die norwegische Kultur vertreten.
Wenn eines oder mehrere der Mitglieder der Gastfamilie eine ausländische Staatsangehörigkeit oder einen ausländischen Hintergrund haben, sollte dies in der Regel nicht mit Ihrem identisch sein. Wenn einer der Gasteltern dieselbe Nationalität wie Sie hat, muss er mindestens 10 Jahre in Norwegen gelebt haben. Familien dürfen nur ein Aupair aufnehmen.
Anträge müssen aus Ihrem Herkunftsland oder einem anderen Land eingereicht werden, in dem Sie seit mindestens sechs Monaten einen rechtmäßigen Wohnsitz haben. Der Antrag muss bei der nächstgelegenen norwegischen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat) eingereicht werden.
Zusätzlich zu einem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie Folgendes beifügen:
Siehe die Liste der erwarteten Verarbeitungszeit von UDI
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene norwegische Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat, die nächstgelegene Polizei oder die Informationen für Antragsteller.
Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten (EFTA, EWR) können in Norwegen bis zu 3 Monate ohne Visum oder Arbeitserlaubnis leben und arbeiten, 6 Monate, wenn sie eine Beschäftigung suchen. Ab 1 Oktober 2009 müssen Staatsangehörige des EWR (mit Ausnahme von rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen) keine Aufenthaltsgenehmigungen mehr in Norwegen beantragen. Es ist ausreichend, dass sie sich bei der Ankunft anmelden.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU- / EWR- / EFTA-Landes sind, müssen Sie keine Aufenthaltserlaubnis mehr beantragen, sondern eine Online-Registrierung einreichen unter: http://Selfservice.udi.no/. Für weitere Details siehe Aufenthaltsrecht.
Bewohner der Schengan Areas-Work Visa
Personen mit Wohnsitz in Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien und Schweden haben möglicherweise Anspruch auf ein Schengan-Visum.
Anwendung: http://www.udi.no/upload/Skjema/VisumBesok/SchengenVisaApplication.dot
Ein Student kann bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis bis zu 20 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis sollte von einer Erklärung der Einrichtung begleitet werden, aus der hervorgeht, dass die Arbeit keine Auswirkungen auf den Studienfortschritt hat. Ein Schreiben des Arbeitgebers, aus dem hervorgeht, dass der Student ein Stellenangebot hat, muss ebenfalls eingereicht werden.
Die Studierenden dürfen in der Regel in den Semesterferien Vollzeit arbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website: http://www.studyinnorway.no/FAQ
Norwegen hat derzeit Working Holiday-Verträge mit Australien, Kanada und Neuseeland. Staatsangehörige dieser Länder können mit einer Aufenthaltserlaubnis in Norwegen leben und arbeiten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen:
Sie haben keinen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis, wenn Sie für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nach Norwegen reisen, um zu studieren oder eine andere Ausbildung zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unten:
Philippinische Kandidaten dürfen in Norwegen arbeiten, solange sie die POEA-Richtlinien erfüllen. Sie müssen unverheiratet sein, zwischen 18 und 30 alt sein und dürfen keine Kinder haben. Das Au Pair sollte auch in einer Schule eingeschrieben sein, um die Sprache des Gastlandes zu lernen. Das Aupair wird bei der Gastfamilie wohnen und mit anderen Familienmitgliedern gleich behandelt.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Kosten für die Einstellung eines philippinischen Au Pairs zu tragen, die die Visagebühren, den Flugpreis, die POEA-Bearbeitungsgebühren, den Beitrag für die Mitgliedschaft in der Overseas Workers Welfare Administration und die Kosten für die Ausbildung umfassen, sofern der Arbeitgeber dies verlangt.
Au Pairs müssen ihre Pässe, NBI-Freigaben, Geburtsurkunden, medizinischen Tests, die Krankenversicherung und andere persönliche Dokumente bezahlen.
Nützliche Informationen für philippinische Au Pairs finden Sie unter: http://www.philembassy.no/registration-of-filipinos-in-norway-denmark-and-iceland