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Aupair Visa Norway - Au Pair Programm in Norwegen

Das norwegische Aupair-Programm ermöglicht jungen Menschen, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und mehr über Norwegen und die norwegische Kultur zu erfahren, indem sie in einer norwegischen Familie leben. Als Gegenleistung für Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld übernehmen sie Aufgaben wie Hausarbeit und Kinderbetreuung für ihre Gastfamilie.

Für Staatsangehörige von EU- / EWR-Ländern gelten gesonderte Regeln. (Siehe unten)

Um eine Arbeitserlaubnis als Au Pair in Norwegen zu erhalten, müssen Sie:

  • Seien Sie zwischen 18 und 30 gealtert
  • In der Regel nicht die gleiche Staatsangehörigkeit wie jeder andere in der Gastfamilie
  • Lassen Sie sich vor Ihrer Bewerbung ein konkretes Stellenangebot in Form eines Arbeitsvertrages von Ihnen und der Gastfamilie unterzeichnen
  • Die Erlaubnis muss vor der Einreise nach Norwegen erteilt werden
  • Die Genehmigung ist bis zu zwei Jahre gültig und begründet keine unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Alleinstehende ohne Kinder können keine Gastfamilie sein. Gastfamilien in Norwegen können nicht mit ihrem Aupair in Verbindung gebracht werden. Die Familie muss selbstverständlich Norwegisch sprechen und die norwegische Kultur vertreten.

Wenn eines oder mehrere der Mitglieder der Gastfamilie eine ausländische Staatsangehörigkeit oder einen ausländischen Hintergrund haben, sollte dies in der Regel nicht mit Ihrem identisch sein. Wenn einer der Gasteltern dieselbe Nationalität wie Sie hat, muss er mindestens 10 Jahre in Norwegen gelebt haben. Familien dürfen nur ein Aupair aufnehmen.

  • Norwegische Gastfamilien stellen Aupairs ihr eigenes Zimmer, freie Unterkunft und Verpflegung sowie mindestens NOK 4,000 pro Monat zur Verfügung, die vor Steuern gezahlt werden.
  • Die Position ist steuerpflichtig und muss vom Einkommen über den Betrag der Befreiungskarte besteuert werden. Dies gilt auch für den Erhalt von Unterkunft und Verpflegung. Weitere Informationen finden Sie unter www.udi.no
  • Aupairs in Norwegen dürfen nicht mehr als 5 Arbeitsstunden pro Tag und höchstens 30 Stunden pro Woche betragen. Sie dürfen nicht mehr als 30 Stunden arbeiten, auch wenn Sie extra bezahlt werden.
  • Aupairs in Norwegen haben Anspruch auf einen Urlaub von insgesamt 25 Arbeitstagen pro Kalenderjahr und mindestens 48 arbeitsfreien Stunden pro Woche (freie Zeit). Die freie Zeit muss so weit wie möglich durchgehend sein und darf nicht weniger als 24 Stunden betragen.
  • Aupairs in Norwegen muss die Möglichkeit erhalten, am norwegischen Sprachunterricht und an Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Die Gastfamilie ist für die Zahlung dieser Sprachkurse bis zu 6000 pro Jahr verantwortlich.
  • Die Gastfamilie muss die Versicherung für Sie bezahlen, die die Rückführung / Rückführung im Falle von Tod, Krankheit oder Verletzung während der gesamten Zeit, in der Sie ein Au Pair in Norwegen sind, abdeckt. Die Gastfamilie kann dem Au Pair nicht anordnen, den vom Gehalt / Taschengeld oder einer anderen Vereinbarung abgezogenen Betrag für eine Rückerstattung ganz oder teilweise zu übernehmen.
  • Mit der Erlaubnis als Au Pair kannst du nicht als reine Magd oder Kindermädchen arbeiten.
  • Sie können nicht für andere Arbeitgeber oder andere Gastfamilien als Ihre Gastfamilie arbeiten und Sie können die Arbeit als Au Pair nicht mit einer anderen Arbeit kombinieren, die weder bezahlt noch kostenlos ist.
  • Ein Au Pair mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist automatisch ein Mitglied des Staates.

So beantragen Sie eine Arbeitserlaubnis:

Anträge müssen aus Ihrem Herkunftsland oder einem anderen Land eingereicht werden, in dem Sie seit mindestens sechs Monaten einen rechtmäßigen Wohnsitz haben. Der Antrag muss bei der nächstgelegenen norwegischen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat) eingereicht werden.

Zusätzlich zu einem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie Folgendes beifügen:

  • Ein Standardarbeitsvertrag für Au Pairs; Den UDI-Standardvertrag finden Sie hier: https://www.udi.no/Oversiktsider/Skjemaer-og-maler/Soknadsskjemaer/Skjema-for-au-pair/
  • Kopie des Reisepasses (alle ausgefüllten Seiten)
  • Bilden "Wichtige Informationen für Au Pairs und deren Gastfamilien zu ihren Rechten und Pflichten", unterschrieben von Ihnen und Ihrer Gastfamilie
  • Passfoto / anderes Foto, das den gestellten Anforderungen entspricht
  • Versicherungszertifikat, aus dem hervorgeht, dass Ihnen die Rückkehr von Krankheit, Verletzung oder Tod während der gesamten Zeit, in der Sie Au Pair in Norwegen sind, versichert ist. Es ist wichtig, dass der Nachweis erbracht ist, dass die Versicherung bezahlt wurde und somit für den beantragten Zeitraum gültig ist.
  • Dokumentation der Nationalität der Gastfamilie (zB Kopien ihrer Pässe)
  • Übersetzung von Dokumenten ins Norwegische oder Englische
  • Sie müssen auch eine Gebühr zahlen (ca. 1,100 NOK)

Siehe die Liste der erwarteten Verarbeitungszeit von UDI

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene norwegische Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat, die nächstgelegene Polizei oder die Informationen für Antragsteller.

Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten (EFTA, EWR) können in Norwegen bis zu 3 Monate ohne Visum oder Arbeitserlaubnis leben und arbeiten, 6 Monate, wenn sie eine Beschäftigung suchen. Ab 1 Oktober 2009 müssen Staatsangehörige des EWR (mit Ausnahme von rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen) keine Aufenthaltsgenehmigungen mehr in Norwegen beantragen. Es ist ausreichend, dass sie sich bei der Ankunft anmelden.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU- / EWR- / EFTA-Landes sind, müssen Sie keine Aufenthaltserlaubnis mehr beantragen, sondern eine Online-Registrierung einreichen unter: https://Selfservice.udi.no/. Für weitere Details siehe Aufenthaltsrecht.

Bewohner der Schengan Areas-Work Visa

Personen mit Wohnsitz in Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien und Schweden haben möglicherweise Anspruch auf ein Schengan-Visum.

Anwendung: https://www.udi.no/upload/Skjema/VisumBesok/SchengenVisaApplication.dot

Die Kursteilnehmer

Ein Student kann bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis bis zu 20 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis sollte von einer Erklärung der Einrichtung begleitet werden, aus der hervorgeht, dass die Arbeit keine Auswirkungen auf den Studienfortschritt hat. Ein Schreiben des Arbeitgebers, aus dem hervorgeht, dass der Student ein Stellenangebot hat, muss ebenfalls eingereicht werden.

Die Studierenden dürfen in der Regel in den Semesterferien Vollzeit arbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website: https://www.studyinnorway.no/FAQ

Arbeitsurlaub

Norwegen hat derzeit Working Holiday-Verträge mit Australien, Kanada und Neuseeland. Staatsangehörige dieser Länder können mit einer Aufenthaltserlaubnis in Norwegen leben und arbeiten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Sie müssen:

  • Seien Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 30 Jahre zum Zeitpunkt der Bewerbung (für Kanada liegt die Altersgrenze bei 35).
  • Haben Sie genügend Geld, um sich in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthalts in Norwegen zu ernähren. Sie müssen dies durch einen Kontoauszug und / oder ein konkretes Beschäftigungsangebot für den ersten Teil des Aufenthalts nachweisen und Einnahmen vorweisen. Der Betrag muss für einen Zeitraum von zehn Monaten NOK 90,800, für die ersten drei Monate des Aufenthalts in Norwegen NOK 9,080 pro Monat und NOK 27,240 entsprechen.
  • Seien Sie bei guter Gesundheit und dokumentieren Sie dies durch Vorlage eines Gesundheitszeugnisses. Sie müssen kein direktes Stellenangebot erhalten haben.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis, wenn Sie für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nach Norwegen reisen, um zu studieren oder eine andere Ausbildung zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie unten:

Regeln für die philippinische Arbeit in Norwegen

Philippinische Kandidaten dürfen in Norwegen arbeiten, solange sie die POEA-Richtlinien erfüllen. Sie müssen unverheiratet sein, zwischen 18 und 30 alt sein und dürfen keine Kinder haben. Das Au Pair sollte auch in einer Schule eingeschrieben sein, um die Sprache des Gastlandes zu lernen. Das Aupair wird bei der Gastfamilie wohnen und mit anderen Familienmitgliedern gleich behandelt.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Kosten für die Einstellung eines philippinischen Au Pairs zu tragen, die die Visagebühren, den Flugpreis, die POEA-Bearbeitungsgebühren, den Beitrag für die Mitgliedschaft in der Overseas Workers Welfare Administration und die Kosten für die Ausbildung umfassen, sofern der Arbeitgeber dies verlangt.

Au Pairs müssen ihre Pässe, NBI-Freigaben, Geburtsurkunden, medizinischen Tests, die Krankenversicherung und andere persönliche Dokumente bezahlen.

Nützliche Informationen für philippinische Au Pairs finden Sie unter: https://www.philembassy.no/registration-of-filipinos-in-norway-denmark-and-iceland

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