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Aupair Visa Schweiz - Au Pair Programm in der Schweiz

Wer während seines Aufenthalts in der Schweiz arbeitet oder länger als drei Monate in der Schweiz bleibt, benötigt eine Bewilligung. Aufenthaltsgenehmigungen werden von der ausgestellt Kantonales Migrationsamt.

Nach den bilateraux-Gesetzen mit dem europäischen Gemeinsamen Markt haben Aupairs aus der Europäischen Wirtschaftsunion für maximal 18 Monate Anspruch auf ein Aupair-Visum in der Schweiz. EU-Bürger können zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Au Pairs aus den neuen EU-Staaten (zB Polen, Slowakei) benötigen noch eine Aufenthaltserlaubnis der kantonalen Behörden.

Bedingungen für EU-Bürger, die AuPair-Jobs in der Schweiz suchen

Sie können maximal 24 Monate als Au Pair in der Schweiz arbeiten. Wenn Sie aus einem 3rd-Weltland stammen, beträgt das Limit 12 Monate. EU-Bürger können in der Schweiz bis zu 24 Monate arbeiten.

Sie erhalten Unterkunft und Verpflegung bei einer Gastfamilie im Austausch für ungefähr 25 bis 30 Stunden wöchentlicher Arbeit (Hausarbeit, Babysitting usw.). Sie müssen mindestens drei Stunden pro Woche in Zürich und vier Stunden pro Woche in Genf an Sprachkursen teilnehmen. Sie haben Anspruch auf einen freien Tag pro Woche (mindestens einen Sonntag im Monat) und auf 4-Ferienwochen pro Jahr (5-Wochen, wenn Sie jünger als 20 Jahre sind).

Wer während seines Aufenthalts in der Schweiz arbeitet oder länger als drei Monate in der Schweiz bleibt, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Bewilligungen werden von den kantonalen Migrationsämtern ausgestellt. Man unterscheidet zwischen kurzfristigen Aufenthaltsgenehmigungen (unter 1-Jahr), jährlichen Aufenthaltsgenehmigungen (befristet) und unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen (unbefristet).

EU-Bürger erhalten weitere Informationen zu den verfügbaren Genehmigungsarten hier.

EU-Bürger, die eine Arbeitserlaubnis haben, können als Personal de Maison oder Hauspersonal arbeiten. Das Gehalt beträgt 890 Schweizer Franken pro Monat und alle Ausgaben, einschließlich Taschengeld, Versicherung, Arbeitslosigkeit und Steuern. Der Kandidat erhält 5 bezahlte Ferienwochen pro Jahr und darf alle Stunden arbeiten, die die Familie benötigt.

Bedingungen für Nicht-EU-Bürger, die AuPair-Jobs in der Schweiz suchen

  • Aupairs aus Nicht-EU-Ländern müssen zwischen 18 und 25 Jahre alt sein.
  • Nicht-EU-Bürger müssen mit einer lizenzierten schweizerischen Agentur zusammenarbeiten, um das erforderliche Visum und die Arbeits- / Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Ein Sprachkurs ist erforderlich.
  • Sie müssen eine Frau im Alter zwischen 17 (18 in Genf) und 25 aus Westeuropa, Nordamerika, Australien oder Neuseeland sein und können bis zu einem Jahr in der Schweiz bleiben.
  • Au Pairs sind Personen, die kein Deutsch sprechen und die Alltagssprache der Gastfamilie muss Deutsch sein.
  • Die Hausfrau oder der Hausmann haben nicht die gleiche Muttersprache wie das Au Pair.
  • Das Kind oder die Kinder der Gastfamilie sind jünger als 16 Jahre.
  • Die Hausfrau oder der Hausmann ist während mindestens der Hälfte der Arbeitszeit des Au Pairs anwesend.
  • Familien und Einzelpersonen, die keine Kinder haben, dürfen keine Au Pairs beschäftigen.
  • Sie erhalten Unterkunft und Verpflegung bei einer Gastfamilie im Austausch für ungefähr 30 Stunden wöchentlicher Arbeit (leichte Hausarbeit, Babysitting usw.).
  • Sie haben das Recht auf mindestens einen freien 1-Tag pro Woche. Mindestens 2-freie Tage in einem 4-Wochenzeitraum müssen Sonntage sein.
  • Das monatliche Gehalt variiert zwischen den Kantonen, aber die normale Bandbreite beträgt 700-800 Schweizer Franken pro Monat, abhängig von Alter, Erfahrung und Arbeitsstunden. Dieser Betrag ist abzüglich aller obligatorischen Steuer- und Krankenversicherungsabzüge.
  • Ihr Arbeitgeber muss Sie auch innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer Einreise in eine Sprachschule einschreiben und übernimmt 50% dieser Kosten (rund 250-500 Schweizer Franken für sechs Monate). Sie müssen innerhalb von 120 Wochen nach Ihrer Ankunft einen Sprachkurs (mindestens 4-Kurse) belegen. Die von der Sprachschule ausgestellte Bestätigung muss an die AWA gesendet werden.
  • Aupairs müssen vom Arbeitgeber in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung gegen die Folgen von Krankheit und Unfall versichert werden.
  • Die Quellensteuer, die Arbeitnehmerbeiträge zum OAP / II / EO / UI, die Hälfte der Krankenkassenprämien und die Gesamtprämie für Nichtberufsunfälle können vom Arbeitsentgelt des Aupairs abgezogen werden. Das Aupair ist verpflichtet, im Jahr des Erreichens des 19. Geburtstages Steuern auf das Einkommen zu zahlen.
  • Genehmigungen für Au Pairs aus dem Ausland unterliegen den Quotenbestimmungen. Die Anzahl der Personen aus bestimmten Ländern, die in die Schweiz kommen dürfen, ist begrenzt.

Weitere Informationen für Nicht-EU-Bürger zu AuPair, Gehalt, Bewerbungsunterlagen und allgemeinen Bedingungen finden Sie hier hier.

Haushaltshilfe

  • In der Schweiz gibt es strenge Unterschiede zwischen Aupair- und Haushaltshilfeberufen.
  • Haushaltshilfen haben einen pädagogischen / haushaltsbezogenen Hintergrund
  • Sie übernehmen Haushaltsaufgaben einschließlich der Kinderbetreuung
  • Der durchschnittliche Aufenthalt beträgt 2-3 Jahre.
  • Hausangestellte können zu Hause oder außer Haus wohnen.
  • Das Alter liegt zwischen 22 und 55 Jahren.
  • Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche beträgt 43.
  • Das monatliche Mindestgehalt beträgt je nach Kanton, Alter und Erfahrung 3500 Schweizer Franken.
  • Der Arbeitgeber meldet seinen Arbeitnehmer für die Unfallversicherung an.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer anzumelden bei: AHV / IV / EO / ALV BVG / Steuerbehörden

Studentenvisum

Anforderungen:

Während des Schulsemesters können die Schüler eine bezahlte Beschäftigung für bis zu 15 Stunden pro Woche annehmen.

Praktika für Studierende aus dem Ausland sind in den Bereichen Wissenschaft und Technologie, Management und Organisation sowie im Gesundheitsbereich möglich.

Weitere Informationen des Kantons Zürich sind erhältlich hier.

Weitere Informationen zu Visa aus Ihrem Land erhalten Sie hier Link. Sie müssen dann Ihr Land auswählen, dann "Einreise in die Schweiz" und dann "Visa" aus der Liste. Über einen Link erhalten Sie weitere Informationen zur Beantragung eines Studentenvisums. Die Schweizer Botschaft in Ihrem Land kann alle Fragen beantworten.

"Jugendmobilitätsprogramm" für kanadische Staatsbürger

Um berechtigt zu sein, müssen Sie sein:

  • Ein kanadischer Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 35, der eine Sekundarschulausbildung besitzt und eine 2-Jahresschulung abgeschlossen hat
  • studieren an einer postsekundären Einrichtung, OR
  • Ihr postsekundäres Studium abgeschlossen haben

Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte Die Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten

Regeln für die philippinische Arbeit in der Schweiz

Philippinische Kandidaten dürfen in der Schweiz arbeiten, solange sie die POEA-Richtlinien erfüllen. Sie müssen unverheiratet sein, zwischen 18 und 30 alt sein und dürfen keine Kinder haben. Das Au Pair sollte auch in einer Schule eingeschrieben sein, um die Sprache des Gastlandes zu lernen. Das Aupair wird bei der Gastfamilie wohnen und mit anderen Familienmitgliedern gleich behandelt.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Kosten für die Einstellung eines philippinischen Au Pairs zu tragen, die die Visagebühren, den Flugpreis, die POEA-Bearbeitungsgebühren, den Beitrag für die Mitgliedschaft in der Overseas Workers Welfare Administration und die Kosten für die Ausbildung umfassen, sofern der Arbeitgeber dies verlangt.

Au Pairs müssen ihre Pässe, NBI-Freigaben, Geburtsurkunden, medizinischen Tests, die Krankenversicherung und andere persönliche Dokumente bezahlen.

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