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Aupair Visa Italien - Au Pair Programm in Italien

Programmanforderungen

Die italienische Regierung hat ihr Einwanderungsgesetz im Juni 2004 dahingehend geändert, dass italienische Familien derzeit nur Staatsangehörige aus EU-Ländern als Aupair oder Kindermädchen einstellen dürfen. EU-Bürger können mit einem Reisepass so lange in Italien arbeiten oder studieren, wie sie möchten. Sie müssen sich jedoch bei der Polizei für den Aufenthalt anmelden. Au Pairs verdienen Taschengeld von 60-70 € / Woche für 30 Stunden Arbeit, bis zu 80-100 € / Woche für 40 Stunden Arbeit.

Für Nicht-EU-Bürger gibt es begrenzte Visumoptionen. Die aktuellsten Visa-Informationen finden Sie unter: https://www.esteri.it/visti/home_eng.asp oder kontaktieren Sie die italienische Botschaft in Ihrem Land.

Nebentätigkeit

Dieses Visum wird für Hausangestellte, Hauspfleger, Übersetzer, Dolmetscher und Krankenschwestern verwendet. Das Visum ist bis zur Ausstellung der "nulla osta" (Einreisegenehmigung) zu erteilen, die vom Arbeitgeber zu beantragen ist.

Das "Sportello Unico" (Unified Immigration Desk) sorgt dafür, dass die Nulla Osta (Einreisegenehmigung) und der "contratto di soggiorno per lavoro" (Arbeitsvertrag) an die diplomatische Vertretung geschickt werden.

Die Kursteilnehmer

Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen kein Visum für Besuche, die 90-Tage nicht überschreiten, für Studien-, Geschäfts-, Missions-, Tourismus- oder Sportzwecke. Sie dürfen jedoch nicht mit Ihrem Reisepass einreisen.

Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, Costa Rica, Kroatien, El Salvador, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien (EJRM), Guatemala, Honduras, Hongkong, Israel, Japan, Malaysia, Macau, Mauritius, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Nördliche Marianen, Panama, Paraguay, St. Kitts und Nevis, Serbien *, Seychellen, Singapur, Südkorea, Taiwan (nicht anerkannte Gebietseinheit), USA, Uruguay, Venezuela.

Keines der "offiziellen" Studentenvisumsprogramme kann für Kandidaten verwendet werden, die in Italien leben und arbeiten möchten. Die Studentenvisa sind beschränkt auf:

  • Technischer und fachlicher Unterricht über die Schulpflicht hinaus
  • Religiöses Noviziat / Ausbildung
  • Studienzuschüsse (von der italienischen Regierung vergeben)
  • Zulassung an italienischen Universitäten

Arbeitsurlaub - Australien, Kanada & Neuseeland

Es gibt Ferienprogramme für Staatsangehörige von: Australien, Kanada und Neuseeland. Hierbei handelt es sich um ein monatliches 12-Visa-Programm, bei dem der Bewerber innerhalb von 8-Tagen nach seiner Ankunft in Italien eine Aufenthaltserlaubnis beantragen muss. Sie dürfen nicht mehr als 3 Monate bei demselben Arbeitgeber arbeiten und können während Ihres 6-Monatsaufenthalts nur insgesamt 12 Monate arbeiten.

Visa-Altersgrenzen sind:

  • Australier 18-30
  • Kanadier 18-35
  • Neuseeländer 18-30.

Staatsangehörige haben keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno), es sei denn, sie kommen mit dem entsprechenden Visum der italienischen Botschaft in ihrem Land an. Siehe Regeln für Ihr Land unter: https://www.esteri.it/visti/home_eng.asp

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