Wer während seines Aufenthalts in der Schweiz arbeitet oder länger als drei Monate in der Schweiz bleibt, benötigt eine Bewilligung. Aufenthaltsgenehmigungen werden von der ausgestellt Kantonales Migrationsamt.
Nach den bilateraux-Gesetzen mit dem europäischen Gemeinsamen Markt haben Aupairs aus der Europäischen Wirtschaftsunion für maximal 18 Monate Anspruch auf ein Aupair-Visum in der Schweiz. EU-Bürger können zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Au Pairs aus den neuen EU-Staaten (zB Polen, Slowakei) benötigen noch eine Aufenthaltserlaubnis der kantonalen Behörden.
Sie können maximal 24 Monate als Au Pair in der Schweiz arbeiten. Wenn Sie aus einem 3rd-Weltland stammen, beträgt das Limit 12 Monate. EU-Bürger können in der Schweiz bis zu 24 Monate arbeiten.
Sie erhalten Unterkunft und Verpflegung bei einer Gastfamilie im Austausch für ungefähr 25 bis 30 Stunden wöchentlicher Arbeit (Hausarbeit, Babysitting usw.). Sie müssen mindestens drei Stunden pro Woche in Zürich und vier Stunden pro Woche in Genf an Sprachkursen teilnehmen. Sie haben Anspruch auf einen freien Tag pro Woche (mindestens einen Sonntag im Monat) und auf 4-Ferienwochen pro Jahr (5-Wochen, wenn Sie jünger als 20 Jahre sind).
Wer während seines Aufenthalts in der Schweiz arbeitet oder länger als drei Monate in der Schweiz bleibt, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Bewilligungen werden von den kantonalen Migrationsämtern ausgestellt. Man unterscheidet zwischen kurzfristigen Aufenthaltsgenehmigungen (unter 1-Jahr), jährlichen Aufenthaltsgenehmigungen (befristet) und unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen (unbefristet).
EU-Bürger erhalten weitere Informationen zu den verfügbaren Genehmigungsarten hier.
EU-Bürger, die eine Arbeitserlaubnis haben, können als Personal de Maison oder Hauspersonal arbeiten. Das Gehalt beträgt 890 Schweizer Franken pro Monat und alle Ausgaben, einschließlich Taschengeld, Versicherung, Arbeitslosigkeit und Steuern. Der Kandidat erhält 5 bezahlte Ferienwochen pro Jahr und darf alle Stunden arbeiten, die die Familie benötigt.
Weitere Informationen für Nicht-EU-Bürger zu AuPair, Gehalt, Bewerbungsunterlagen und allgemeinen Bedingungen finden Sie hier hier.
Anforderungen:
Während des Schulsemesters können die Schüler eine bezahlte Beschäftigung für bis zu 15 Stunden pro Woche annehmen.
Praktika für Studierende aus dem Ausland sind in den Bereichen Wissenschaft und Technologie, Management und Organisation sowie im Gesundheitsbereich möglich.
Weitere Informationen des Kantons Zürich sind erhältlich hier.
Weitere Informationen zu Visa aus Ihrem Land erhalten Sie hier Link. Sie müssen dann Ihr Land auswählen, dann "Einreise in die Schweiz" und dann "Visa" aus der Liste. Über einen Link erhalten Sie weitere Informationen zur Beantragung eines Studentenvisums. Die Schweizer Botschaft in Ihrem Land kann alle Fragen beantworten.
Um berechtigt zu sein, müssen Sie sein:
Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte Die Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten
Philippinische Kandidaten dürfen in der Schweiz arbeiten, solange sie die POEA-Richtlinien erfüllen. Sie müssen unverheiratet sein, zwischen 18 und 30 alt sein und dürfen keine Kinder haben. Das Au Pair sollte auch in einer Schule eingeschrieben sein, um die Sprache des Gastlandes zu lernen. Das Aupair wird bei der Gastfamilie wohnen und mit anderen Familienmitgliedern gleich behandelt.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Kosten für die Einstellung eines philippinischen Au Pairs zu tragen, die die Visagebühren, den Flugpreis, die POEA-Bearbeitungsgebühren, den Beitrag für die Mitgliedschaft in der Overseas Workers Welfare Administration und die Kosten für die Ausbildung umfassen, sofern der Arbeitgeber dies verlangt.
Au Pairs müssen ihre Pässe, NBI-Freigaben, Geburtsurkunden, medizinischen Tests, die Krankenversicherung und andere persönliche Dokumente bezahlen.